Bewachererlaubnis - Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO)

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Gewerbebehörde. Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. Die bloße Überwachung, eine Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit (z.B. Detekteien) oder eine bloße Raumüberlassung (z.B. Schließfach) ist keine erlaubnispflichtige Bewachung.

Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind u.a.:

  • die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
  • der Veranstaltungsdienst,
  • die Fluggastkontrolle,
  • die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
  • der Personenschutz oder
  • die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Das zuständige Gewerbeamt holt dazu mindestens eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des zuständigen Landeskriminalamtes ein.
  • geordnete Vermögensverhältnisse
    Geprüft wird hierbei, ob der Antragsteller Schulden (privater oder öffentlich-rechtlicher Art) hat oder ob Insolvenzverfahren bekannt sind.
  • Sachkunde
    Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung vor einer IHK oder eine vergleichbarer anerkannte Berufsqualifikation.
  • ausreichender Versicherungsschutz
    Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb.

Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein eigener Erlaubnisantrag zu stellen.

Bei juristischen Personen sind die persönlichen Angaben und die Angaben, die zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden notwendig sind, für jeden Vertretungsberechtigten zu machen einschließlich dem Beibringen der erforderlichen Unterlagen.

Notwendige Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung
  • Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist
  • Sachkundenachweis
    IHK-Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
  • Bescheinigung in Steuersachen
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag/Gründungsurkunde
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten  
    Es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Hierbei ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Die Vorlage des Mittelnachweises kann in Form einer Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage der Hausbank des Antragstellers erfolgen. Ist der Antragsteller eine juristische Person, ist der Mittelnachweis für diese zu erbringen.
  • Berufshaftfpflichtversicherung
    Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe gem. § 6 BewachV 

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung (GewO) § 34a
  • Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmennur notwendige Cookies zulassen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

Cookie-Kategorien
PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Einstellungen zur Barrierefreiheit
Das Cookie a11y speichert die von Ihnen für die Website gewählten Einstellungen zur Barrierefreiheit, wie z.B. die Schriftgröße oder Kontrastmodus.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.

Um Einstellungen zur Barrierefreiheit vornehmen zu können wird die Berechtigung für funktionale Cookies in den Cookie-Einstellungen benötigt.