Gewerbeummeldung
Wer innerhalb des Zuständigkeitsbereichs
- den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt,
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt, oder
- auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
hat dies dem Gewerbeamt gleichzeitig anzuzeigen
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung - GewA 2 -
- Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Kopie des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen und Personengesellschaften (z.B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister)
- Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
- Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Rechtsgrundlagen