Gewerbeabmeldung
Eine Abmeldung des Gewerbes ist erforderlich, wenn
- der Geschäftsbetrieb eingestellt wird,
- wenn der Betriebssitz oder der Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde verlegt wird oder,
- wenn sich die Rechtsform des Betriebes ändert.
Bei einer Betriebsverlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde genügt eine Gewerbeummeldung.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeabmeldung - GewA 3 -
- Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
- Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
Rechtsgrundlagen