- Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Die „Registrierung“ einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben.
 
Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister beim deutschen Standesamt kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.  Ein Antrag auf Nachbeurkundung kann beim Wohnsitzstandesamt (§34 PStG)  gestellt werden, wenn mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger ist.
Sofern Sie nicht die Eintragung im deutschen Eheregister beantragen wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung beim Einwohnermeldeamt in das Melderegister eintragen lassen.

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