Wohnungswesen

Ansprechpartner

Frau Borch
Tel: 03544 594 145
E-Mail: gewerbeamt@luckau.de

Aufgaben mit Außenwirkung

  • Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
  • Vermittlung von Wohnungen (geförderter Wohnraum) an Wohnungssuchende
  • Förderung kinderreicher Familien

 

Zum Wohnberechtigungsschein

Der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines ist die Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohnberechtigungsscheine können Wohnungssuchende erhalten, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen und das Jahresbruttoeinkommen aller mitziehenden familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen zusammen die gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt:

Ab 01.01.2024 gelten (siehe Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 28 vom 19. Juli 2023) folgende Grenzen:
  • für einen Einpersonenhaushalt: 18.500 €
  • für einen Zweipersonenhaushalt: 26.000 €
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: 5.800 €
  • zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz: 2.000 €

Zur Ermittlung des Jahreseinkommens jeder zum Haushalt gehörenden Person werden die letzten 12 Monate vor der Antragstellung als Bewertungszeitraum herangezogen. Die einzureichenden Einkommensunterlagen müssen diesen Zeitraum vollständig belegen. Eine prognostische Berechnung für die Zukunft (Geltungsdauer des WBS) kann erfolgen (nach den Regeln des WoGG). Der WBS besitzt eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Antragsberechtigt ist jeder volljährige Bürger.

Ein WBS wird in Abhängigkeit von der angemessenen Wohnraumgröße vergeben (gültig seit 01.01.2002):

Haushaltsangehörige       Wohnungsgröße        Anzahl der Wohnräume

1 Personenhaushalt         bis zu 50 qm oder     2 Wohnräume
2 Personenhaushalt         bis zu 65 qm oder     2 Wohnräume
3 Personenhaushalt         bis zu 80 qm oder     3 Wohnräume
4 Personenhaushalt         bis zu 90 qm oder     4 Wohnräume

für jede weitere Person 10 qm.
 
 
Was benötigen Sie an Unterlagen?

Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular mit Nachweisen. Bitte fügen Sie dem Antrag Nachweise nur in Kopie bei.

Folgende Unterlagen können beispielsweise Nachweise sein:

  •     Einkommensnachweise / Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
  •     Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen
  •     BAFÖG-Bescheid / Studienbescheinigung
  •     Nachweis über Unterhaltszahlungen
  •     letzte Rentenmitteilung
  •     Elterngeldbescheid
  •     Schwerbehindertenausweis
  •     Nachweis über die Beitragszahlung zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung

Sollten Sie selbstständig sein, sind zudem folgende Unterlagen erforderlich:

  •     Nachweis Gewinn- und Verlust-Rechnung vom Steuerberater / betriebswirtschaftliche
        Auswertung oder letzter Steuerbescheid
  •     aktive Versicherungspolicen (Kranken- / Rentenversicherung oder Lebensversicherung)

Liegen bei Ihnen persönliche Besonderheiten vor, die eine Dringlichkeit begründen? Dann sollten Sie zusätzlich folgende Nachweise beifügen:

  •     Mutterpass
  •     Nachweis über Trennung
  •     Kündigung Mietvertrag bzw. Kündigungsbestätigung vom Vermieter
  •     Nachweis über den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder bei Trennung der Eltern (z.B.
        Wechselmodell)
  •     Betreuungsnachweis
  •     Nachweis der Pflegestufe

Gebühren für den Wohnberechtigungsschein (begünstigender oder ablehnender Bescheid):

  • 15,00 Euro

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Schriftvergrößerer
Das Cookie fontSize speichert die von Ihnen für die Website eingestellte Schriftgröße. Dies erhöht die Benutzerfreundlichkeit der Seite, besonders für Menschen mit Seheinschränkungen.
Kontrastverbesserung
Das Cookie contrast speichert die von Ihnen für die Website eingestellte Kontrastdarstellung.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.