9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in ihrer Sitzung am 26.10.2023 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) der Stadt Luckau einzuleiten (Vorlage-Nr. Stvv/23/057). Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“.
Mit dem Beschluss vom 29.02.2024 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau (Vorlage-Nr. Stvv/24/006) wurden die Entwurfsunterlagen der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine ca. 1,3 ha große Fläche an der Luckauer Landstraße im Ortsteil Willmersdorf wird derzeit nicht genutzt und liegt brach. Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
Übersichtsplan mit Darstellung Geltungsbereich der 9. Änderung, Quelle Geoportal, Stadt Luckau
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17.02 „Wohnbebauung Willmersdorf West“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche westlich angrenzend an die Ortslage Willmersdorf geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die Darstellung des FNP für das Plangebiet von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.04.2024 bis einschließlich 02.05.2024
im Internet unter https://www.luckau.de veröffentlicht.
→ Bürgerportal → Stadtentwicklung → Aktuelle Verfahren
Der Zugriff ist auch über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg möglich: https://www.uvp-verbund.de/bb
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Luckau, im Flur 1.Obergeschoss, Am Markt 34 in 15926 Luckau zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Es wird um Abgabe der Stellungnahme in elektronischer Form gebeten.
E-Mailadresse: stadtplanung@luckau.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Postanschrift: Stadtverwaltung Luckau, Am Markt 34 in 15926 Luckau
Fax: 03544 / 2948
Telefonnummer: 03544 594-161 bzw. -165
Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten (Kontakt siehe oben).
Zur 9. Änderung des FNP sind die folgenden Arten umweltbezogener Informationen und umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verfügbar und liegen mit aus:
Begründung mit Umweltbericht
1. Begründung
In der Begründung werden u. a. die planungsrechtliche Situation, die Änderung der Ausweisung und die Auswirkungen infolge der geänderten Ausweisung auf die Belange Umwelt / Naturhaushalt / Ökologie / Landschaft beschrieben und bewertet.
2. Umweltbericht
Im Umweltbericht werden u. a. die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch (Gesundheit des Menschen); Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz; Boden und Wasser; Klima und Luft; Fläche; Landschafts- und Ortsbild, Erholung; Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen der verschiedenen Schutzgüter beschrieben und bewertet, ebenso werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt einschließlich der Maßnahmen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und Artenschutz, dies im Vorgriff auf den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 17.02.
Fachgutachten
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Prüfung des gesetzlichen Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG vom 25.07.2022, Verf. Th. Briesenick:
Artenschutzprüfung; Beschreibung der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsgebiet und Einengung des Artenpools aufgrund des vorhandenen Lebensraums; vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände zu Vögeln und Fledermäusen; Beschreibung der Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen.
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Vorprüfung Natura 2000 v. 17.03.2023, Th. Briesenick, Landschaftsplaner:
Das Plangebiet grenzt an das SPA-Gebiet „Luckauer Becken“ (DE 4148-421). Zur Ermittlung der möglichen Wirkungen der mit dem B-Plan beabsichtigten Vorhaben auf das Schutzgebiet wurde die Vorprüfung vorgenommen und dokumentiert der Begründung beigefügt.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 29.03.2023
Art der Umweltinformationen: Zustimmung zur Natura 2000 - Vorprüfung
Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 07.12.2023
Art der Umweltinformationen:
Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zu Untersuchungsumfang des Umweltberichts
Untere Wasserbehörde: Hinweise zur Niederschlagsverbringung
Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweis auf Bodendenkmalschutz
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird die Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Luckau, den 13.03.2024
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau