B-Plan Nr. 01/05 "Windpark Dubener Platte - Süd", 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans 01/05 „Windpark Dubener Platte – Süd“, 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in ihrer Sitzung am 29.04.2021 den Beschluss gefasst, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans 01/05 „Windpark Dubener Platte – Süd“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss, Vorlage Nr. Stvv/21/023).
Mit dem Beschluss vom 29.02.2024 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau (Vorlage-Nr. Stvv/24/001) wurden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans 01/05 „Windpark Dubener Platte – Süd“, 1. Änderung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine rund 426,5 ha große Fläche nördlich der B87, nahe der Ortslage Duben, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Im räumlichen Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans 01/05 „Windpark Dubener Platte – Süd“, 1. Änderung, die folgenden Flurstücke von der Änderung betroffenen:
Für die Standorte der Windenergieanlagen
Flurstück 5, 6, 7 und 8 der Flur 5, Gemarkung Karche
Flurstück 31, 32, 89, 90, 91, 92, 94, 96, 97 und 98/1 der Flur 7, Gemarkung Alte Heide 02
Flurstück 74 und 112 der Flur 1, Gemarkung Duben
Flurstück 125, 128, 132 der Flur 1 Gemarkung Kaden.
Für die notwendigen Zuwegungen:
Flurstück 6, 7 und 8 der Flur 5, Gemarkung Karche
Flurstück 31, 40, 52, 90, 96, 97 und 112 der Flur 7, Gemarkung Alte Heide 02
Flurstück 20, 21, 22, 69, 74, 75, 77 der Flur 1, Gemarkung Duben
Flurstück 7 und 115 der Flur 2 Gemarkung Duben
Flurstück 125 der Flur 1, Gemarkung Kaden
Flurstück 22 und 25 der Flur 2, Gemarkung Karche
Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans 01/05 „Windpark Dubener Platte – Süd“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung fünf weiterer Windenergieanlagen innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden.
Zu diesem Zweck werden fünf weitere Sonstige Sondergebiete (SO1 bis SO5) mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energie“ für Anlagen zur Nutzung von Windenergie nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Errichtung 5 neuer Windenergieanlagen sowie Verkehrsflächen festgesetzt. Die Flächen die nicht zweckentsprechend genutzt werden bleiben Sonstiges Sondergebiet „WEA“, Verkehrsfläche, landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Wald.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans 01/05 „Windpark Dubener Platte – Süd“, 1. Änderung mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02.04.2024 bis einschließlich 02.05.2024
im Internet unter https://www.luckau.de veröffentlicht.
→ Bürgerportal → Stadtentwicklung → Aktuelle Verfahren
Der Zugriff ist auch über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg möglich: https://www.uvp-verbund.de/bb
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Luckau, 1.Obergeschoss, Am Markt 34 in 15926 Luckau zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Es wird um Abgabe der Stellungnahme in elektronischer Form gebeten.
E-Mailadresse: stadtplanung@luckau.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Postanschrift: Stadtverwaltung Luckau, Am Markt 34 in 15926 Luckau
Fax: 03544 / 2948
Telefonnummer: 03544 594-161 bzw. -165
Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten (Kontakt siehe oben).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten (Artenschutzfachbeitrag, Avifaunistische Untersuchungen, Horstkontrolle, Standortuntersuchung Fledermäuse, Schallgutachten, Schattenwurfprognose) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
· Schutzgut Mensch:
akustische und Optische Beeinträchtigung, Erholungsfunktion, Aufenthaltsqualität, Einschränkungen in der Bauphase, Störungen von Funk- und Sendeeinrichtungen
· Schutzgut Pflanzen / Biotope:
Bestandsdarstellung, Bewertung der Ausgangslage, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
· Schutzgut Tiere:
Erfassung Bestand Avifauna (Vögel), Reptilien, Amphibien, Chiroptera (Fledertiere) und sonstige Fauna, Bewertung der möglichen Planauswirkungen (Lebensraumverlust, Vergrämung, Kollisionsrisiko), Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
· Schutzgut Biologische Vielfalt:
Verlust Lebensraum, Barrierewirkungen
· Schutzgut Boden und Fläche:
Stoffeintrag, Bewertung der Ausgangslage und der Planauswirkungen, Ausgleichsmaßnahmen
· Schutzgut Wasser:
Grundwasser, Bewertung der Ausgangslage und der Planauswirkungen
· Schutzgut Klima / Luft:
Bewertung der Ausgangslage und der Planauswirkungen, umweltfreundliche Energieerzeugung
· Schutzgut Landschaft:
Sichtbarkeit im Landschaftsbild, Erlebniswirksamkeit, Schattenwurf und Lichtreflexe, Kompensation
· Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Bodendenkmale, Baudenkmale, Bewertung der Planauswirkungen
· Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
Bewertung der Ausgangslage und der Planauswirkungen, lokale Wirkungen, Fernwirkung
Hinweise:
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird die Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Luckau, den 13.03.2024
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau