Bekanntmachung - Lärmaktionsplanung Stadt Luckau

Gemäß Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union sind alle fünf Jahre Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. Dort, wo Lärmprobleme festgestellt wurden, sind durch die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne zu erarbeiten. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte in den §§ 47 a-f BImSchG und der 34. BImSchV. Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen durch das Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt. Für die Erarbeitung der darauf aufbauenden Lärmaktionspläne sind im Land Brandenburg die Kommunen zuständig. Für die Stadt Luckau besteht daher auf Grundlage der aktuellen Lärmkartierung 2022 (sogenannte Stufe 4) die Pflicht zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans an Hauptverkehrsstraßen. Für Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. In der Zuständigkeit der Stadt verbleibt somit lediglich die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen. Über die Ergebnisse des Lärmaktionsplans der Stufe 4 ist bis zum 18.07.2024 dem LfU Bericht zu erstatten.

Auf Grundlage der vierten Stufe der strategischen Lärmkartierung von 2022 wurde das Büro HOFFMANN-LEICHTER von der Stadtverwaltung mit der Erarbeitung eines Lärmaktionsplans für die Stadt Luckau beauftragt. Für diesen wird derzeit ein Entwurf erarbeitet, der die Hauptlärmquelle des Straßenverkehrs – die Bundesautobahn A 13 - betrachtet. Aktuell liegen die Ergebnisse der Bestandsanalyse mit einer Auswertung der Betroffenheit in den Ortslagen Kaden, Duben und Terpt vor. Zudem wurden bereits mögliche Maßnahmen in diesen Bereichen auf ihre Wirksamkeit hin untersucht.

Der Gesetzgeber fordert eine effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung.

Hierzu ist zum einen die Durchführung von einer Informationsveranstaltung angedacht, in deren Rahmen auch die Möglichkeit besteht, Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu äußern.

Die Informationsveranstaltung zur Lärmaktionsplanung findet am 27.02.2024, um 19:00 Uhr im FFW-Versammlungsraum Duben, 15926 Luckau, OT Duben, Dubener Bahnhofstraße 1 statt.

Zum anderen erfolgt eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans in der Fassung vom Februar 2024.

In der Zeit vom 29.02.2024 bis einschließlich 28.03.2024 wird der Planentwurf online auf der Internetseite der Stadt Luckau unter www.luckau.de → Bürgerportal  Stadtentwicklung  Aktuelle Verfahren veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf während dieser Zeit zu den Dienststunden im Rathaus der Stadt Luckau, Am Markt 34, 15926 Luckau im Bauamt, 1. Obergeschoss, öffentlich aus.
Stellungnahmen, Hinweise, Anregungen zum Entwurf richten Sie bitte per Mail an stadtplanung@luckau.de oder postalisch an Stadt Luckau, Bauamt, Am Markt 34, 15926 Luckau.
 
Dienststunden der Stadtverwaltung Luckau:
Montag           09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch        09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag            09:00 bis 12:00 Uhr
 
Luckau, den 14.02.2024
Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau

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